Wir planen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

  • für Rettungswege ( Sicherheitszeichen )
  • Antipanik Beleuchtung
  • für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung


baurechtlich erforderlich für

  • Versammlungsstätten
  • Verkaufsstätten
  • Gaststätten
  • Garagen, Parkhäuser
  • Hochhäuser
  • Beherbergungsstätten
  • Krankenhäuser/Pflege- und  Betreuungseinrichtungen
  • Schulen
  • Bäder

ebenso gemäß der Arbeitsstättenverordnung

Planungen, Analysen und Optimierungen?

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner und helfen Ihnen individuell.

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Telefon:
0931 3293887-0

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kontakt @beck-planungsbuero.de