Mindestentgelt Elektrohandwerk ab 01.01.2026

Im Elektrohandwerk verpflichtet der bundesweit geltende Tarifvertrag über ein Mindestentgelt zur Zahlung eines Branchenmindestlohns, der turnusmäßig zum Jahreswechsel ansteigt.

Da der Tarifvertrag vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt wurde, gilt er auch für Tarifungebundene. Erfasst werden alle elektro- und informationstechnischen Werk- und Dienstleistungen unabhängig davon, ob sie in oder außerhalb des Betriebs ausgeführt werden.

 

Das Mindestentgelt gilt nicht für Auszubildende und beträgt ab 1. Januar 2026 14,93 Euro (aktuell 14,41 Euro).

 

 

Quelle LIV

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