Da der Tarifvertrag vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt wurde, gilt er auch für Tarifungebundene. Erfasst werden alle elektro- und informationstechnischen Werk- und Dienstleistungen unabhängig davon, ob sie in oder außerhalb des Betriebs ausgeführt werden.
Das Mindestentgelt gilt nicht für Auszubildende und beträgt ab 1. Januar 2026 14,93 Euro (aktuell 14,41 Euro).

